Heinz Ressl 0676 431 51 10 welcome@seamanship.at

AGB’s Österreichische Seefahrtschule & sea-man-ship Austria

1) Vertragsschluß
Der vollständige Preis muß spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Buchungsstelle des Veranstalters eingegangen sein. Der Vertrag kommt bereits durch die Annahme einer eventuellen Akontozahlung  zustande.

2) Stornobedingungen

Der Kunde kann seine/ihre Teilnahme an einer bei uns gebuchten Verdanstaltung bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (40 Tage) kostenfrei und ohne Angabe von Gründen stornieren. Danach sind 100% des Buchungsbetrages fällig. Wir arbeiten zugunsten der Trainingsqualität mit kleinen Gruppen und können Ausfälle nicht finanzieren. Wir empfhelen daher den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

Die Buchung ist übertragbar: Sollte der Kunde nach Ablauf der Stornofrist feststellen, daß er/sie wider Erwarten nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, hat er/sie das Recht, die Buchung auf eine andere Person zu übertragen, jedenfalls aber nicht auf eine Person, die dieselbe Veranstaltung bereits gebucht und noch Zahlungen offen hat.

3) Mindestteilnehmerzahl 3 Personen
Sollte bei der gebuchten Veranstaltung die Mindestteilnehmeranzahl 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht sein, müssen wir die Veranstaltung eventuell absagen. Wir überweisen dann umgehend die für diese Buchung bis zu diesem Zeitpunkt an uns überwiesenen Beträge auf das Konto des Kunden. Sollten eine Stornoversicherung abgeschlossen worden sein, ersetzen wir selbstverständlich diesen Betrag!

4) Absage durch den Veranstalter auf Grund von Unfall oder Krankheit der Trainer:
Sollte durch plötzlich eintretende Krankheit und/oder Unfall zum Veranstaltungstermin keiner der Trainer zur Verfügung stehen, findet die Verantstaltung nicht statt. In diesem Fall überweist der Veranstalter die von den Teilnehmern bis zu diesem Zeitpunkt an den Veranstalter überwiesenen Beträge zurück. Sollten Stornoversicherung abgeschlossen worden sein, ersetzt der Veranstalter diese Beträge! Weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.

5) Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, Verluste, Unfälle, Verspätungen usw., soweit sie nicht unmittelbar durch das Verschulden des Veranstalters verursacht worden sind.

Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so erfolgt eine Erstattung im Verhältnis zur Veranstaltungsdauer. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn der Abbruch durch Umstände herbeigeführt wird, die ein Teilnehmer zu vertreten hat.

Jegliche Ersatzforderungen sind beschränkt auf die Höhe des Veranstaltungspreises. Weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.

Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht, wenn während der Veranstaltung durch höhere Gewalt Umstände oder Schäden auftreten, die die weitere Fortsetzung der Veranstaltung unmöglich machen.

Wenn der Ausfall von Einrichtungen an Bord die sichere Fortsetzung der Veranstaltung nicht gestatten, muß zur Behebung des Schadens eine Liegezeit im Hafen von maximal 36 Stunden akzeptiert werden.
Schadenersatzforderungen können daraus nicht gestellt werden. Sollte eine Fortsetzung der Veranstaltung in der Folge nicht möglich sein, erfolgt eine Erstattung im Verhältnis zur Veranstaltungsdauer. Weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.

6) Schiffsführung
Im Interesse der Sicherheit der Ausbildungs- und Trainingsteilnehmer liegen Programm- und Kursänderungen bzw. – ungeachtet der dem Trainingsprogramm entsprechenden aktuellen Aufgabenverteilung an Bord – in jedem Fall die letzte Entscheidung beim Schiffsführer (= Trainer). Ersatzansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

7) Versicherung

Die für das Training zum Einsatz kommenden Schiffe sind vollkaskoversichert, es besteht kein Selbstbehalt (Ausnahmen: Spinnaker, Dinghi, Außenbordmotor).

Wir empfehlen den Abschluß einer Stornoversicherung (Reiserücktrittsversicherung)

Wir empfehlen den Abschluß eines persönlichen Versicherungspaketes (Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung)

8) Gerichtsstand
Wien